Geschätzte Kunden, Partner und Wegbegleiter

In dieser besinnlichen Zeit möchten wir nicht nur festliche Grüsse übermitteln, sondern auch unsere tiefe Dankbarkeit zum Ausdruck bringen. Ein spannendes Jahr mit beindruckenden Erfolgen, vertrauensvollen Begegnungen und steter Weiterentwicklung neigt sich dem Ende zu.

Wir verzichten seit mehreren Jahren auf den Versand von Weihnachtskarten wie auch Kundengeschenken. An Stelle dieser berücksichtigen wir jeweils eine wohltätige Institution. In diesem Jahr unterstützen wir den Verein Herzensbilder.

Der Verein Herzensbilder schenkt professionelle Familienfotografien. Dort, wo ein Kind oder Elternteil schwer krank ist oder wo ein Kind viel zu früh oder still geboren wird. In aufwühlenden Zeiten übermittelt Herzensbilder Botschaften, die von Verbundenheit, Tapferkeit und Liebe sprechen. Für die betroffenen Personen ist diese Dienstleistung kostenlos, weshalb der Verein auf Spenden angewiesen ist.

Die Festtage sind eine Zeit des Gebens und des Miteinanders. Wir hoffen, mit unserer Spende Wärme in die Welt zu bringen, sodass Familien im Ausnahmezustand unvergessliche Erinnerungsstücke erhalten.

Mögen Ihre Feiertage von Liebe, Glück und harmonischen Momenten mit Ihren Liebsten erfüllt sein. Wir freuen uns auf ein weiteres erfolgreiches Jahr des gemeinsamen Wachsens und der Zusammenarbeit.

Herzliche Grüsse und frohe Festtage.

Zanuco Treuhand AG

Das Jahr 2023 neigt sich langsam dem Ende entgegen und es ist höchste Zeit, Optimierungen aus steuerlicher Sicht zu prüfen.

Unglaublich aber wahr, in weniger als 50 Tagen ist das Jahr 2023 Geschichte. Damit Einzahlungen und Auslagen noch möglichst steueroptimal getätigt werden können, ist insbesondere die Einhaltung der Bank-Zahlungsfristen Ende Jahr besonders wichtig. Frühzeitig wird Sie Ihr Bankinstitut über die individuellen Fristen zum Jahresende informieren und diese sind zwingend einzuhalten.

Möchten Sie Vorsorgezahlungen z.B. an eine 3. Säule leisten, so werden diese Zahlungen nur bis zu den von der Bank festgehaltenen Fristen übermittelt und können so je nachdem in der Steuererklärung berücksichtigt werden oder aber auch nicht. Die maximalen Einlagemöglichkeiten finden Sie hier.

Wenn Sie eine Liegenschaft besitzen, können Sie in Ihrer Steuererklärung jeweils einen Pauschalabzug oder die effektiven Kosten geltend machen. Eine Evaluation dieses Pauschalabzugs in Relation mit den effektiven Kosten ist am Ende bares Geld wert. Möchten Sie an Ihrer Liegenschaft seit längerer Zeit Sanierungen vornehmen oder sonstige Unterhaltsarbeiten ausführen lassen, so bieten sich die Jahresendmonate kalkulatorisch gut an. Damit die ausgeführten Arbeiten jedoch auch steueroptimal in Abzug gebracht werden können, ist es zwingend notwendig, dass der Geldfluss an die ausführenden Firmen noch im aktuellen Jahr erfolgt. Steht z.B. eine grössere Reparatur an, so lohnt sich allenfalls die Zahlung von Akontobeträgen verteilt auf das aktuelle und das neue Jahr.

Schulden ist ein heikles Thema und ein gesellschaftliches Tabu. Aus steuerlicher Sicht kann es jedoch sinnvoll sein, sich bis zu einem gewissen Grad z.B. mit einer Hypothek für eine Liegenschaft zu verschulden oder aber auch Rechnungen z.B. der Kreditkarte erst im neuen Jahr zu begleichen.

Die oben aufgeführten Steueroptimierungen sind nicht abschliessend und das Paket an weiteren möglichen Einsparungen ist gross.

Gerne beraten wir Sie persönlich, um Sie so ganz individuell beim Steuern sparen zu unterstützen.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.