Vorsicht: Täuschende Rechnungen von privaten Registern

Nach der vorgenommenen HandeIsregistereintragung erhalten Sie vom zuständigen kantonalen Handelsregisteramt jeweils eine Rechnung, welche fristgemäss bezahlt werden muss.

Weitere Eintragungen in allfällige private Register sind jedoch rechtlich nicht erforderlich.
Das Handelsregister des Kantons Schwyz möchte Sie eindringlich davor warnen, dass nach erfolgter HandeIsregistereintragung (vgl. auch www.zefix.ch) und Publikation der Eintragung im Schweizerischen Handelsamtsblatt «SHAB» sog. Adressbuchschwindler
amtlich aussehende Rechnungen für rechtlich nicht erforderliche Einträge in private Register versenden.

Mögliche Absender solcher täuschenden Rechnungen lauten bspw. wie folgt:

  •  «Handelsregisterdatenbank Schweiz»
  • «Registerverlag der Schweizer Online Register»
  • «Zentrales Firmenregister Schweiz»
  • «Handelsregisteramt der Schweiz»

Solche amtlich aussehenden Rechnungen für die Eintragung in private Register stammen nicht vom offiziellen kantonalen  Handelsregisteramt und sind nicht zu bezahlen.

Adressbuchschwindler verstossen gegebenenfalls gegen die Bestimmungen des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Zudem kann der Versand von täuschenden Rechnungen straf- und/oder zivilrechtliche Konsequenzen haben.

Beschwerden gegen unlautere Geschäftspraktiken von privaten Registern können beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) mittels Beschwerdeformular («Beschwerde wegen anderer unlauterer Geschäftspraktiken») an fair-business@seco.admin.ch eingereicht werden.

Für weitere Informationen ersuchen wir Sie, die Homepage des SECO (www.seco.admin.ch > Werbe- und Geschäftsmethoden > Unlauterer Wettbewerb) zukonsultieren oder das SECO unter der Nummer 058 462 56 56 telefonisch zu erreichen.

Quelle: Schreiben Handelsregister, Amt für Wirtschaft Kanton Schwyz, 05.2024