Gesetzesänderungen ab dem 01.01.2025
Mit dem Jahreswechsel treten ab 1. Januar 2025 einige wichtige gesetzliche Änderungen in Kraft, die viele Firmen und Privatpersonen betreffen. Diese Neuerungen sind entscheidend für eine rechtssichere und effiziente Finanzplanung.
Sie betreffen unter anderem die Steuergesetzgebung, Anforderungen an Rechnungslegung und Buchhaltung sowie arbeitsrechtliche Anpassungen. Unternehmen und Privatpersonen sollten sich frühzeitig mit den Änderungen vertraut machen, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Die neuen Vorgaben bergen einerseits Herausforderungen in der Umsetzung, jedoch bieten sie auch Chancen. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die relevantesten Änderungen und ihre potenziellen Auswirkungen auf verschiedene Bereiche.
Steuergesetzgebung
neue MwSt-Saldosteuersätze
Mit dem neuen Jahr gelten für diverse Branchen angepasste Saldosteuersätze. Diese Anpassungen sind Teil der allgemeinen Revision der Mehrwertsteuervorschriften und wurden eingeführt, um die branchenspezifischen Durchschnittswerte aktueller darzustellen. Die genauen Sätze wurden von der Eidgenössischen Steuerverwaltung veröffentlicht und können im offiziellen Verzeichnis eingesehen werden.
Für viele Branchen bedeuten diese Anpassungen eine Erhöhung der Mehrwertsteuerbelastung. Es ist deshalb empfehlenswert, die neuen Sätze genau zu prüfen und zu analysieren, wie sich diese auf Ihre spezifische Branche auswirken. Unternehmen sollten die Veränderungen frühzeitig in ihrer Finanzplanung berücksichtigen, um mögliche Auswirkungen auf ihre Liquidität und Margen korrekt einschätzen zu können. Zudem sind die entsprechenden Buchhaltungsprogramme rechtzeitig auf die neuen Sätze vorzubereiten.
Für mehr Informationen verweisen wir auf unseren detaillierten Beitrag: Neue MwSt-Saldosteuersätze ab 1.1.2025
Quellensteuer-Abrechnungen
Für Arbeitnehmende mit Quellensteuerpflicht wird die Deklaration durch die Arbeitgeber ab 2025 standardisiert. Ziel ist eine Vereinheitlichung der Berechnungsgrundlagen und eine Verbesserung der Transparenz. Sofern Sie bereits eine entsprechend ausgerüstete Software wie z.B. bexio nutzen, ist dies für Sie bereits implementiert.
Gerne weisen wir nochmals darauf hin, dass Korrekturen des Quellensteuertarifs des letzten Jahres 2024, z.B. auf Grund von Einzahlungen in die 3. Säule, bis spätestens am 31. März 2025 erfolgen müssen. Diese Frist ist final und nicht verlängerbar. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn wir Sie hierbei unterstützen dürfen.
Steuerliche Entlastung für Familien
Bei der direkten Bundessteuer wurden höhere Abzüge für Kinderbetreuungskosten eingeführt. Pro Kind können bis zu CHF 25’000 steuerlich geltend gemacht werden. Zusätzlich wird die steuerliche Abzugsfähigkeit für familienergänzende Betreuung ausgebaut. Dies schliesst Ausgaben für Kindertagesstätten, Tagesmütter und andere professionelle Betreuungsangebote ein. Ziel dieser Massnahmen ist es, die finanzielle Belastung von Familien zu reduzieren und gleichzeitig die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern. Besonders profitieren Familien mit zwei Einkommen, da sie durch die höhere Abzugsfähigkeit eine Reduktion ihrer Steuerbelastung erhalten.
Konsequenzen bei verspätet eingereichter Steuererklärung
Ab dem 1. Januar 2025 treten strengere Regelungen für die verspätete oder unterlassene Einreichung der Steuererklärung in Kraft. Neu wird die Nichtabgabe oder verspätete Abgabe der Steuererklärung mit höheren Bussen und strengeren Sanktionen bestraft.
Gemäss den neuen Bestimmungen sind die Steuerbehörden verpflichtet, bei ausbleibender Einreichung der Steuererklärung innerhalb der gesetzten Frist eine Mahnung zu versenden. Wird die Steuererklärung trotz Mahnung nicht eingereicht, kann dies als Verletzung der Verfahrenspflichten betrachtet werden, was Bussen von bis zu CHF 10’000 nach sich ziehen kann.
Zudem sind die Steuerbehörden angehalten, bei juristischen Personen, die innert drei Monaten nach Ablauf der entsprechenden Fristen keine unterzeichnete Jahresrechnung einreichen, dem Handelsregisteramt Meldung zu erstatten. Dies kann weitere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und einen Organisationsmangel hervorrufen.
Es ist daher von grosser Bedeutung, die Fristen zur Einreichung der Steuererklärung einzuhalten und bei Bedarf rechtzeitig eine Fristverlängerung zu beantragen, um mögliche Sanktionen zu vermeiden. Wir haben unseren Kunden daher schon jetzt die zeitliche und organisatorische Planung der Jahresabschlüsse 2024 kommuniziert.
Rechnungslegung und Buchhaltung
Anhang zur Jahresrechnung
Die Vorgaben gemäss Obligationenrecht (OR) § 957ff. wurden präzisiert. Für Unternehmen mit einer Bilanzsumme von mehr als CHF 10 Mio. sind ab 2025 zusätzliche Angaben im Anhang zur Jahresrechnung erforderlich, insbesondere zur Offenlegung von Klimarisiken.
Digitalisierung der Buchführung
Die eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat neue Richtlinien für die digitale Archivierung von Buchhaltungsunterlagen veröffentlicht. Unternehmen müssen sicherstellen, dass digitale Dokumente fälschungssicher gespeichert werden. Die Übergangsfrist für Altunterlagen endet per Ende 2025.
Einheitliche Bewertungsstandards
Neu werden einheitliche Bewertungsrichtlinien für Aktiven und Passiven eingeführt. Dies betrifft vor allem Immobilien und Beteiligungen, um die Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen zu verbessern. Die neuen Standards basieren auf internationalen Vorgaben wie den International Financial Reporting Standards (IFRS) und dem Swiss GAAP FER, um eine konsistente Bewertung sicherzustellen. Für Unternehmen, die ausschliesslich nach den Vorgaben des Obligationenrechts (OR) buchführen, gelten diese Standards nicht verpflichtend. Dennoch wird empfohlen, sich an diesen Richtlinien zu orientieren, insbesondere wenn Transparenz gegenüber Investoren oder bei der Aufnahme von Fremdfinanzierungen wichtig ist. Diese Richtlinien legen einheitliche Bewertungsmethoden für Abschreibungen, Marktwertanpassungen und Risikoanalysen fest. Ziel ist es, Transparenz und Vertrauenswürdigkeit in der Unternehmensberichterstattung zu erhöhen, insbesondere bei Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind oder Finanzierungsprojekte verfolgen.
Steuerlich anerkannte Zinssätze für Vorschüsse oder Darlehen in Schweizer Franken
Die eidgenössische Finanzverwaltung publiziert jährlich die steuerlich anerkannten Zinssätze z.B. für Darlehen von oder an Nahestehenden einer Firma. Die Zinssätze für das Jahr 2025 wurden bei Erstellung unseres vorliegenden Beitrages noch nicht veröffentlicht.
Die aktuell geltenden Zinssätze können hier eingesehen werden:
Arbeitsrechtliche Anpassungen
Erhöhung Kinderzulagen
Die Mindestansätze der Familienzulagen wurden schweizweit erhöht, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen.
Kinderzulagen: Die monatliche Kinderzulage steigt von bisher CHF 200 auf neu CHF 215. Diese Zulage wird für Kinder bis zum 16. Altersjahr ausgerichtet.
Ausbildungszulagen: Für Kinder in Ausbildung erhöht sich die monatliche Ausbildungszulage von CHF 250 auf CHF 268. Diese Zulage gilt für Jugendliche und junge Erwachsene in Ausbildung bis zum 25. Altersjahr.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Beträge die bundesrechtlichen Mindestansätze darstellen. Einige Kantone gewähren höhere Zulagen oder passen ihre Ansätze entsprechend an. Der Kanton Zug beispielsweise übertrifft die bundesrechtlichen Mindestansätze deutlich und richtet neu Kinderzulagen in der Höhe von CHF 330 und Ausbildungszulagen von CHF 385 aus.
Senkung Beiträge Familienausgleichskasse Zug
Die Beiträge der Arbeitgebenden und Selbständigewerbenden an die Familienausgleichskasse Zug wird von 1.6% auf 1.35% der AHV-pflichtigen Lohnsumme gesenkt. Jeder Kanton erlässt eigene Abzüge. Prüfen Sie daher die für Ihre Firma geltenden Grundsätze und passen Sie diese Grundlagen im Lohnprogramm Ihrer Firmensoftware vor dem nächsten Lohnlauf an. Gerne unterstützen wir Sie dabei.
Erhöhung des Referenzalters für Frauen
Im Rahmen der AHV21-Reform wird das Referenzalter für Frauen schrittweise angehoben. Ab 2025 erhöht sich das Referenzalter für Frauen des Jahrgangs 1961 um drei Monate, sodass sie mit 64 Jahren und 3 Monaten das Rentenalter erreichen. Diese Anpassung erfolgt in jährlichen Schritten, bis 2028 das Referenzalter für Frauen und Männer bei 65 Jahren liegt.
Anhebung des Grenzbetrags für geringfügige Löhne
Der Grenzbetrag für geringfügige Löhne wird von bisher CHF 2’300 auf neu CHF 2’500 pro Jahr erhöht. Das bedeutet, dass auf Jahreslöhne bis zu diesem Betrag nur dann Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden, wenn die Arbeitnehmenden dies ausdrücklich wünschen.
Anpassungen in der beruflichen Vorsorge (BVG)
Mit der Erhöhung der AHV-Renten werden auch die Grenzwerte in der beruflichen Vorsorge angepasst. Dies betrifft unter anderem den Koordinationsabzug (neu CHF 26’460) und die Eintrittsschwelle (CHF 22’680), die entsprechend erhöht werden, um die Leistungen der zweiten Säule an die neuen Gegebenheiten anzupassen. Prüfen Sie hierzu unser Übersichtsblatt der per 2025 geltenden Sozialversicherungsbeiträge.
Fazit
Die gesetzlichen Neuerungen ab 2025 verlangen von Unternehmen eine vorausschauende Planung und Anpassung ihrer Prozesse. Wir empfehlen eine Überprüfung bestehender Systeme und Verträge, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Es ist von zentraler Bedeutung, dass Unternehmen diese Gelegenheit nicht nur zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben nutzen, sondern auch, um ihre internen Abläufe effizienter und zukunftsfähiger zu gestalten.
Unser Team steht Ihnen gerne beratend zur Seite, um sicherzustellen, dass Sie optimal auf die kommenden Änderungen vorbereitet sind. Mit unserer Unterstützung können Sie die neuen Anforderungen nicht nur erfüllen, sondern auch strategisch als Chance für Wachstum und Innovation nutzen.
Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Ihre Prozesse zu optimieren, Risiken zu minimieren und gleichzeitig rechtliche Sicherheit zu gewährleisten. Gemeinsam schaffen wir die Grundlage für eine erfolgreiche und nachhaltige Unternehmensentwicklung.
Haftungsausschluss
Dieser Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dient ausschliesslich zu allgemeinen Informationszwecken. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigenes Risiko, und wir können nicht für etwaige Verluste, Schäden oder rechtliche Konsequenzen haftbar gemacht werden, die aus der Anwendung oder Nichtanwendung der enthaltenen Informationen resultieren. Unternehmer:innen sind selbst dafür verantwortlich, sich regelmässig über gesetzliche Änderungen zu informieren und diese korrekt umzusetzen. Es wird dringend empfohlen, sich bei Bedarf genauer beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Anpassungen rechtzeitig und rechtssicher umgesetzt werden.